Fragen und Antworten

Was heißt eine 24-Stunden-Betreuung?

In einer 24h-Betreuung wohnt die Pflegekraft bei der zu betreuenden Person und übernimmt alle anfallenden hauswirtschaftlichen Aufgaben. Darüber hinaus gibt sie Hilfestellung bei der Körperpflege und im sozialen Umfeld z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen und ähnlichen Unternehmungen.

Individuelle Bedürfnisse fragen wir mit Hilfe unseres Fragebogens ab – hier können Sie Ihre Anforderungen genau beschreiben.

Ersetzt die 24-Stunden-Betreuung einen medizinischen Pflegedienst?

Nein, die vermittelten Betreuungskräfte sind nicht gleichzustellen mit einem medizinischen Pflegedienst. Es darf von den Hauswirtschafts- bzw. Betreuungskräften grundsätzlich keine medizinische Behandlungspflege durchgeführt werden.

Was bedeutet die Betreuung finanziell für Sie?

Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben, wie z.B. Pflegestufe und Förderung bei Demenz: Sie erhalten hier eine Übersicht und wir helfen weiter, wenn Sie eine Frage haben.

Die Kosten rund um die betreuende Person: Das entsendete Personal wohnt in Ihrem Haushalt, um stets helfend einwirken zu können. Dabei sind Kost und Unterbringung für das Personal frei.

  • Ein Gesamtpreis oder Tagessatz – einfach und klar. Er enthält alle Kosten. Er richtet sich nach dem notwendigen und gewünschten Hilfsumfang und nach der sprachlichen Qualifizierung der Betreuungskraft.
  • Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe, Betreuungskraft  aus Polen, der Slowakei oder Rumänien liegen zwischen 1600,- Euro bis zu 2400,- Euro.

Nutzen Sie den Fragebogen, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen können, das zu Ihnen und dem zu Betreuenden passt.

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI und § 123)

Pflegestufe

ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

0 kein Anspruch 120 €
1 235 € 305 €
2 440 € 525 €
3 700 € 700 €


Pflegesachleistung
(§ 36 SGB XI und § 123)

Die Pflegesachleistung können Seniorenheime oder ambulante Pflegedienste abrechnen;
beim Einsatz von ausländischen Betreuungskräften ist dies praktisch unmöglich.

Pflegestufe

ohne eingeschränkte Alltagskompetenz

mit eingeschränkter Alltagskompetenz

0 kein Anspruch bis 225 €
1 bis 450 € bis 665 €
2 bis 1.100 € bis 1.250 €
3 bis 1.550 € bis 1.550 €

Können wir auch eine Kurzzeitbetreuung erhalten?

Ja, natürlich. Sie funktioniert genauso wie eine langfristige Betreuung, allerdings werden An- und Abreise mit 150,00 Euro zusätzlich berechnet.

Ist die Betreuungskraft 24 Stunden anwesend?

Durch die Versorgung und Unterbringung vor Ort ist die Kraft Tag und Nacht (Arbeitszeit nach geltendem Recht) ansprechbar.

Wie sehen die Rahmenbedingungen für die Betreuungskraft aus?

Sie benötigt ein eigenes Zimmer mit einem Bett & Bettwäsche, Handtücher sowie einen Kleiderschrank und einen Tisch. Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei. Der Betreuungskraft sollte 1 bis 2 Mal pro Woche die Möglichkeit eingeräumt werden, für etwa 10-15 Minuten, mit der Familie im Heimatland zu telefonieren. Einige Betreuungskräfte nutzen das Internet zur Kommunikation mit ihren Angehörigen im Heimatland. Daher wäre ein Internetanschluss schön, ist jedoch keine Voraussetzung.

Wie gestaltet sich die Arbeitszeit?

Sie richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und kann individuell vereinbart werden. Bei entsendetem, angestelltem Personal, gilt das Arbeitszeitgesetz des Staates, in welchem die Tätigkeit ausgeführt wird.

Wie ist die rechtliche Lage im Bezug auf die Beschäftigung von osteuropäischen Betreuungskräften?

Aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Entsendegesetz & Niederlassungsfreiheit in der EU) nach dem EU-Recht ist es unter bestimmten Voraussetzungen legal. Wichtig dabei: Die Betreuungskraft muss in ihrem Heimatland sozialversicherungspflichtig angestellt sein und im Rahmen ihrer Firma dann auch entsendet werden (Nachweis E101-Entsendeformular bzw. seit dem 01.05.2010 das A1-Entsendeformular). Wir sorgen dafür, dass dies geschieht und keine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Wann und wie erfolgt die Bezahlung?

Sie erhalten zum Ende des laufenden Monats eine Rechnung.

Wie sind die Kündigungsfristen?

Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Warum und wann ist ein Wechsel zwischen zwei oder drei Betreuungs-/Pflegekräften notwendig?

Der Betreuerwechsel richtet sich nach dem Betreuungsaufwand und den zeitlichen Möglichkeiten der Betreuer. In der Regel werden zwei Betreuungskräfte im Wechsel eingesetzt. Der Wechselrhythmus variiert von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, abhängig von der Betreuungssituation.

Durch den Wechsel mit mehreren gleichen Personen haben Sie viele Vorteile:

  • bessere Abwicklung von Notfällen (wird z. B. eine Betreuungskraft krank, haben wir immer eine weitere Person, welche sich mit der Situation auskennt und bei Bedarf einspringt)
  • stärkere Motivation der Betreuungskräfte
  • nicht ständig wechselnde Gesichter und damit bessere Vertrauensbildung

Die Betreuungskräfte kommen entweder mit dem Auto/Transferbus direkt zu Ihnen oder mit einem Reisebus, der Bahn oder dem Flugzeug zu einer größeren Stadt in der Nähe. Bei einer Anreise mit der Bahn, einem Reisebus oder dem Flugzeug sollten die Betreuungskräfte von Ihnen abgeholt werden. Der Wechsel ist meistens nahtlos. Oft ist es sinnvoll an einem Tag beide Betreuungskräfte vor Ort zu haben, um eine einwandfreie Übergabe zu vollziehen.

Selbstbestimmt zu Hause zu leben. Im Rahmen des Möglichen aktiv zu bleiben, sich dabei in Sicherheit zu wissen und nur soviel an Hilfe in Anspruch zu nehmen, wie dies gewünscht wird. Das ist für uns alltägliche, fordernde und beglückende Aufgabe.